Mehrwertsteuer im Angebot richtig ausweisen: netto, MwSt., brutto
MwSt. pro Position oder auf die Summe? Rabatt vor Steuer, 19 % und 7 % in einem Angebot, Rundung und Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Das Erste, worauf ein Kunde schaut, ist die Zahl ganz unten. Ist nicht klar, ob sie netto oder brutto ist, folgt ein unnötiger Anruf, oder das Angebot wird falsch verstanden. Eine sauber ausgewiesene Mehrwertsteuer schafft Vertrauen und erspart Überraschungen bei der Rechnung.
Drei Zeilen: netto, MwSt., brutto
Der Summenblock jedes Angebots braucht drei Zeilen: Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag. Gewerbliche Kunden können die Vorsteuer meist abziehen und vergleichen deshalb netto. Privatkunden zahlen brutto, und ihnen gegenüber ist der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer anzugeben. Steht beides klar da, passt ein Angebot für beide.
MwSt. pro Position oder auf die Summe?
Für Geschäftskunden ist der sauberste Weg: Nettopreise je Position, die Steuer auf die Summe. Eine Spalte "USt. %" hilft, sobald unterschiedliche Sätze vorkommen. Für Privatkunden sind Bruttopreise je Position oft leichter lesbar; weise den Steuerbetrag trotzdem in der Summe aus.
Erst Rabatt, dann Mehrwertsteuer
Becker Haustechnik erstellt ein Angebot für ein Büro: 2 Klimageräte à 1.650 € = 3.300 €, Montage 900 €, Leitungen und Material 300 €. Zwischensumme 4.500 €. Nach 5 % Rabatt (225 €) bleiben 4.275 € netto. Die MwSt. von 19 % beträgt 812,25 €, der Bruttobetrag 5.087,25 €.
Ein häufiger Fehler: die Steuer auf die 4.500 € rechnen und den Rabatt erst danach abziehen. Dann kommen 5.130 € heraus. Die Differenz von 42,75 € ist die Steuer auf den Rabatt, und die Buchhaltung des Kunden bemerkt das sofort.
Mehrere Steuersätze in einem Angebot
Neben 19 % gibt es den ermäßigten Satz von 7 % und den Nullsteuersatz. Für Photovoltaikanlagen auf oder bei Wohngebäuden gilt zum Beispiel der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Bestellt ein Hausbesitzer Klimatechnik (4.275 € zu 19 %, MwSt. 812,25 €) und eine PV-Anlage (8.000 € zu 0 %), weise die Steuer je Satz getrennt aus. Brutto gesamt: 13.087,25 €. Bist du unsicher, welcher Satz für eine Position gilt, frag deinen Steuerberater. Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer kann die Steuerschuld nach § 13b UStG übergehen; auch das gehört ins Angebot.
Rundung auf Cent
Drei Positionen zu je 12,35 €. Die Steuer pro Position beträgt 2,3465 €, gerundet 2,35 €, zusammen 7,05 €. Auf die Summe gerechnet: 37,05 € × 19 % = 7,0395 €, gerundet 7,04 €. Ein Cent wirkt banal, aber rechnen Angebot und Rechnung unterschiedlich, passen die Beträge nicht zusammen. Leg dich auf eine Methode fest und nutze sie für beides.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gilt: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Auf das Angebot gehört dann keine MwSt.-Zeile, sondern ein kurzer Hinweis wie "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Checkliste
- Die Summen zeigen netto, MwSt. und brutto.
- Klar erkennbar, ob die Preise netto oder brutto sind.
- Der Rabatt wird vor der Steuer abgezogen.
- Unterschiedliche Steuersätze stehen in eigenen Zeilen.
- Angebot und Rechnung runden gleich.
- Kleinunternehmer oder § 13b? Hinweis ins Angebot.